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Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme

Das Paddelevent der KanuJugend

Veranstalter: KanuJugend im Kanu-Verband NRW e.V.

Hinweis:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Funktionsbezeichnungen in der maskulinen Form angegeben. Sie gelten jedoch in gleicher Weise für jede natürliche Person.

Allgemeine Hinweise aufgrund der Corona-Pandemie:

Für alle Teilnehmer am Paddelevent 2022 gilt die 2G+ Regel. Hier eingeschlossen sind ebenfalls Kinder ab sieben Jahren, auch sie müssen geimpft oder genesen sein und tagesaktuell getestet. Der Testnachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Der Veranstalter behält sich vor nach den jeweiligen Vorgaben der Landesregierung die Maßnahmen auch noch zu verschärfen oder in jeder Art anzupassen. Die angemeldeten Vereine werden über Änderungen selbstverständlich informiert."

1. Teilnehmerkreis

Jedes Mitglied des Deutschen Kanu-Verbandes kann an der Veranstaltung „Das Paddelevent der KanuJugend“, im Weiteren „Paddelevent“ genannt, teilnehmen, wenn er mindestens sieben Jahre und noch nicht 27 Jahre alt ist (ausgenommen Betreuer).

2. Anmeldung/Bestätigung

  1. Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular auf der Verbandswebseite. An die Anmeldung ist der anmeldende Verein ab dem Anmeldeschluss (15.03.2022) gebunden. Nachmeldungen können vom Veranstalter mit besonderen Bedingungen zugelassen werden, falls ein erweitertes Führungszeugnis der Betreuer vorliegt und ausreichend Plätze frei sind.

  2. Die Anmeldung gilt als vollständig, wenn

    1. die Anmeldung über das Online-Formular erfolgte,
    2. die vollständige Teilnehmergebühr überwiesen wurde,
    3. von allen Betreuern ein gültiges erweitertes Führungszeugnis, bei der zuständigen Sachbearbeiterin, in der Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW, vorgelegen hat (christiane.becker@kanu-nrw.de).
  3. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn die Anmeldung vom Organisationsteam schriftlich bestätigt worden ist.

  4. Die Teilnehmerzahl ist aus baulichen und organisatorischen Gründen begrenzt. Sollte die Maximalgrenze erreicht werden, können keine weiteren Anmeldungen entgegengenommen werden. Dies beinhaltet auch alle bereits vorgenommenen Anmeldungen, die vom Organisator nicht schriftlich bestätigt wurden.

3. Teilnehmergebühr

  1. Für jeden Teilnehmer ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zu entrichten.

  2. Die Teilnehmergebühr ist vereinsweise zu zahlen.

  3. Die Teilnehmergebühr ist im Voraus bis zum 20.03.2022 auf das folgende Konto zu überweisen:

    Inhaber: Kanu-Verband NRW
    BIC: GENODED1VRR
    IBAN: DE32 3506 0386 3312 1300 00
    Bank: Volksbank Rhein-Ruhr

  4. Als Verwendungszweck ist “PADDELEVENT 2022 VEREINSNAME” anzugeben. Dabei ist „VEREINSNAME“ durch ein entsprechendes und eindeutiges Kürzel mit Ortsangabe zu ersetzen. Zum Beispiel: „KC MUSTERSTADT“, nicht „KCM“.

  5. Wird der Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto erst nach dem 20.03.2022 festgestellt, kann die Teilnahme am Event nicht garantiert werden.

4. Rücktritt des Teilnehmers

Ein Rücktritt des Teilnehmers ist ab dem Zeitpunkt des Einganges der Überweisung ausgeschlossen. Er kann jedoch eine andere Person als Teilnehmer bestimmen.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kanu-Verband NRW

  1. Der Kanu-Verband NRW kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Kanu-Verband NRW und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Bei Verstößen (z.B. Straftaten, Alkoholmissbrauch, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum und mutwillige Sachbeschädigung) kann der Veranstalter einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung beschließen. Entstehende Kosten (z.B. Kosten der betreuten Rückreise) gehen zu Lasten des Teilnehmers. Dem Veranstalter steht in diesem Falle die Teilnahmegebühr weiter zu.

  2. Der Kanu-Verband NRW kann vom Vertrag zurücktreten, sollte eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich sein. Dies beinhaltet unter anderem die Ankündigung von extremen Wetterbedingungen.

6. Versicherungen

Alle Teilnehmer sind während der Veranstaltung und auf dem direkten Weg zu und von der Veranstaltung, für die der Versicherungsschutz besteht, im Rahmen des Sportversicherungsvertrages des LSB umfangreich über die ARAG versichert. Die Informationen zu den konkreten Leistungsbestandteilen der ARAG Sportversicherung können hier abgerufen werden.

7. Leitung

  1. Da es sich beim Paddelevent um eine Jugendveranstaltung handelt, hat jede anreisende Gruppe mindestens einen eigenen, geeigneten Betreuer mitzubringen. Jeder Betreuer (ü18) darf für maximal 10 Teilnehmer zuständig sein.

  2. Die Teilnehmer haben die Hausordnung des Sport- und Tagungszentrums Hachen, die aushängenden Veranstaltungsregeln, das Jugendschutzgesetz, sowie die Anweisungen der Betreuer und der Sicherheitsbeauftragten zu befolgen.

  3. Bei Missachtung ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene Kosten zurückzuschicken. In diesem Fall verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, Ihr Kind vor Ort abzuholen. Die Betreuer, die laut Anmeldung vor Ort sein werden, sind selbst für die Aufsichtspflicht ihrer Vereinsmitglieder und Teilnehmer verantwortlich.

8. Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des KV NRW und seiner Hilfspersonen für Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert.

9. Bilder und Filme

Mit der Veröffentlichung von Fotos, Audios oder Videoaufnahmen, die im Rahmen dieser Veranstaltung gemacht werden, sind die Teilnehmer einverstanden. Diese können in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, sozialen Netzwerken, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen und elektronischen Medien ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verbreitet werden.
Widerruf: Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

11. Gerichtsstand

Leistungs- und Erfüllungsort sowie Veranstalter ist der Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V., Friedrich-Alfred-Allee 25, 47055 Duisburg.

12. Datenschutz

Es gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite des Kanu-Verbandes veröffentlichte Datenschutzerklärung.